Eine Information der Berufsfeuerwehr Wien Stand 2006

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger!

Ein Brand in Ihrer Wohnung/ Ihrem haus konnte von der Feuerwehr gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, geräte, Elektrokabel und ev. Brandschutt.

Mit folgender Kurzinformation möchte Ihnen die Wiener Berufsfeuerwehr eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle zur Verfügung stellen. Zudem werden Massnahmen für eine Brandschadenssanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Räumung und Sanierung der Schadensstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrungen und Hilfsangebote Ihres gebäude- oder Haushaltsversicherers und melden Sie diesem unverzüglich den eingetretenen Schaden.

Bitte denken Sie daran, alle weiteren Massnahmen mit Ihrer hausverwaltung bzw Ihrem vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Nach einem Brand gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten, um nicht einerseits den Schaden noch zu vergrößern und andererseits die Benutzbarkeit der betroffenen Räumlichkeiten möglichst schnell und fachgerecht wieder herzustellen.

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht in die Brandstelle laufen!
  2. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren!
  3. Betreten Sie die betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet bzw. vom Einsatzleiter freigegeben sind!
  4. Türen zu angrenzenden, nicht betroffenen Räumen geschlossen halten!
  5. Verschleppen Sie keine Brandverschmutzung in nicht vom Brand betroffene Bereiche!
  6. Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr!
  7. Kleidung, Gebrauchsgegenstände und Spielsachen dürfen erst wieder verwendet werden, wenn sie so gründlich gereinigt wurden, dass keine Ruß- und Geruchsspuren mehr zu erkennen sind!
  8. Nahrungsmittel, die nicht luftdicht verschlossen waren und die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommem sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
  9. Wenn Sie eine Haushalts- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung!
  10. So die beschädigten Räumlichkeiten nicht in Ihrem Besitz stehen (Miete,...) informieren Sie den Eigentümer umgegend von dem Geschehen!
  11. Klären Sie die Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen vor Auftragserteilung mit der Versicherung ab!
  12. Warten Sie unbedingt auf die Freigabe durch die Polizei, ehe Sie etwas an der Brandstelle verändern!
  13. Klima- bzw Lüftungsanlagen sollten erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem sie von einem Fachmann überprüft und bei Bedarf gereinigt worden sind. Gleiches gilt auch füt Elektrogeräte.
  14. Sichern Sie Ihre Wohnung bei Verlassen gegen unbefugten Zutritt
  15. Veranlassen Sie Umgehend die Unterbrechung der Gas-, Wasser- und Stromzufuhr (erst der Fachmann darf nach ausgiebiger Kontrolle wieder freigeben

Haben Sie noch weitere Fragen?

Die Berufsfeuerwehr Wien hilft Ihnen gerne unter der Telefonnummer 01 53199 weiter.

Besteht noch Gefahr?

Nach dem Löschen des Feuers und der Abkühlung der Brandstelle hat sich einTeil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf der Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und ätzende Stoffe enthalten. Wie giftig oder reizend diese Stoffe sind, hängt davon ab, was verbrannt ist, wie der Brand verlaufen ist und wie gut die Rauchgase abziehen konnten.

Auch wenn Schadstoffe während des Brandes gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Russ gebunden, dass eine Schadstoffaufnahme über die Haut kaum erfolgen kann.

Man sollte allerdings vermeiden, den Ruß einzuatmen.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen.

Mit der Entfernung dieser Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.

Die Stadt Wien versucht Ihnen mittels folgender Einrichtungen eine rasche und kostenlose Hilfe anzubieten:

Dezernat Sofortmassnahmen

Erreichbar in der Zeit von 7:30 - 17.oo Uhr unter den Tel: 01 4000 - 75222 oder 01 52550 Außerhalb dieser Zeiten ist eine Erreichbarkeit über die Notrufnummer 122 möglich.

Akut Betreuung WIEN (ABW)

Sollten Sie oder Ihre Familie auf Grund des Brandgeschehens psychosoziale Akuthilfe benötigen, so steht Ihnen die Akutbetreuung Wien von 7.30 - 16.30 unter der Telefonnummer 01 - 4000 - 75239 zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Akut Betreuung Wien über die Notrufnúmmer der Rettung 144 oder der Feuerwehr 122 oder über den Notarzt.

Wien Gas ist rund um die Uhr unter der Notrufnummer 128 erreichbar.

Wien Strom ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 500 600 erreichbar.

Fernwärme: Für dringende Fälle (z.B. Wasseraustritt aus der Heizungsanlage) ist ein Servicetechniker rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Nähere Auskünfte dazu finden Sie hier (anklicken und lesen) und hier: www.fernwaermewien.at

Bei Gebrechen an Wasser- und Elektischen Installationen wenden Sie sich bitte im eigenen Interesse an konzessionierte Fachfirmen  (Adressen erfahren Sie im Telefonbuch/ Branchenverzeichnis, bei der Wirtschaftskammer)

Brandschadenssanierungen erfolgen durch Fachfirmen. Sie räumen auf, Beseitigen den Brandschutt, sorgen für dessen ordnungsgemäße Entsorgung. (Adressen erfahren Sie im Telefonbuch/ Branchenverzeichnis, bei der Wirtschaftskammer) 

Weitere Informationen zum Thema Wiener Feuerwehr finden Sie hier: www.firefighter.at

Büchertipps. Links zu Selbsthilfegruppen für brandverletzte Opfer und Angehörige finden Sie hier


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